Benötigte Unterlagen und Voraussetzungen für die Prüfung
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis muss ein Führerscheinantrag in Zusammenarbeit mit der Fahrschule gestellt werden.
Zusätzlich sind mindestens
1 x Foto für die Fahrerlaubnis (biometrisch)
1 x Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1 x Erste Hilfe
erforderlich.
Nach Abgabe des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis benötigen die Ämter ca. 3 - 4 Wochen.
Während dieser Zeit ist es bereits möglich, seine Ausbildung zu beginnen.
Der Umfang der theoretischen Ausbildung beträgt z. B. bei der Klasse B ohne Vorbesitz einer anderen europäischen Fahrerlaubnis
12 x 90 Minuten Grundstoff sowie
2 x 90 Minuten Zusatzstoff für Klasse B
andere Fahrerlaubnisklassen haben eventuell andere Ausbildungsvoraussetzungen.
Die praktische Ausbildung umfasst,
die Übungsstunden (Anzahl ist von den persönlichen Fähigkeiten abhängig) sowie
die gesetzlich vorgeschriebenen und festgelegten Sonderfahrten (12 Stück).
Nach Überprüfung des Antrags auf Erteilung einer Fahrerlaubnis durch die Behörden, und das absolvieren der Mindestanforderung in der Ausbildung erfolgen, in Zusammenarbeit mit dem Schüler, die jeweiligen Prüfungen.
Es muß immer zuerst die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung abgelegt werden!
Termine und Fristen
Frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters den Antrag abgeben.
Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters Theorieprüfung möglich.
Frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters praktische Prüfung möglich
Sonstige
Der Prüfauftrag ist ein Jahr gültig, in dieser Zeit sollte die Theorieprüfung gemacht werden.
Die bestandene Theorieprüfung ist 1 Jahr gültig, in dieser Zeit sollte die praktische Prüfung bestanden sein.
Weiter detailliertere Antworten erhalten Sie in unserer Fahrschule!
Kontakt
General-von-Nagel-Str. 3
85354 Freising
Öffnungszeiten
Montag
17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag
17.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Allershausen:
Dienstag und Mittwoch
18.00 Uhr bis 18.30 Uhr