FÜHRERSCHEIN-UPGRADE B196
Seit 2020 gilt das Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland.
Was darf ich mit meinem neuen Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 fahren?
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm
- Motorleistung max. 11 KW (Verhältnis Leistung/Gewicht, 0,1 KW7kg)
Voraussetzungen für das Upgrade von 50 ccm auf 125 ccm:
- Mindestalter 25 Jahre
- Der Bewerber muss mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- Eine theoretische und praktische Ausbildung
Umfang der Ausbildung für B196
- Theorie: 4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
- Praxis: mindestens 5 x 90 Minuten.
- keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig
Nach Beendigung der Fahrerschulung erhältst Du einen Nachweis. Mit diesem muss dann Kontakt mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde aufgenommen werden. Diese trägt, nach Beantragung, die Schlüsselzahl 196, als Ergänzung, ein.
Nach Eintragung und Aushändigung des neuen Führerscheins dürfen Krafträder bis 125 ccm im Straßenverkehr geführt werden.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird nicht die Fahrerlaubnissklasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung, z. B. eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach (§15 Abs. 3 FeV) nicht möglich ist.
Diese Erweiterung ist nationales Recht und gilt nur in Deutschland!
Kontakt
General-von-Nagel-Str. 3
85354 Freising
Öffnungszeiten
Montag
17.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag
17.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Allershausen:
Dienstag und Mittwoch
18.00 Uhr bis 18.30 Uhr