neue Automatikregelung B197
Ab sofort könnt Ihr bei uns von der neuen Automatikregelung profitieren:
Ihr könnt Eure Fahrerlaubnisprüfung B oder B17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl zu haben.
Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist möglich.
Bei der Antragstellung gebt Ihr an, dass Ihr eine Automatikausbildung bzw. Automatikprüfung machen möchtet. Ihr bekommt dann die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass Ihr nur Automatikfahrzeuge fahren dürft.
Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197.
Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige "Prüfungsfahrt" mit Eurem Fahrlehrer fällig. Dies kann ohne Probleme in die laufende Ausbildung integriert werden. Am Ende der Ausbildung erhaltet Ihr dann eine Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt. Es wird eine Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft Ihr auch wieder ganz regulär Schaltgetriebe fahren.
B197 - Das ist zu beachten
- Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
- 10 Übungsfahrten auf Schaltgetriebe
- kann während oder nach der Fahrausbildung absolviert werden
- keine zusätzliche praktische Prüfung mit Prüfern notwendig.
- eventuelle Einschränkungen bei Erweiterungsklassen
Kontakt
General-von-Nagel-Str. 3
85354 Freising
Öffnungszeiten
Montag
17.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag
17.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Allershausen:
Dienstag und Mittwoch
18.00 Uhr bis 18.30 Uhr